Zukunftsfinanzierungsgesetz im Bundestag beschlossen
Berlin, 17.11.2023
Der Deutsche Bundestag hat heute in 2./3. Lesung das Zukunftsfinanzierungsgesetz (ZuFinG) beschlossen. Mit dem Gesetz sollen Startups und Scaleups durch attraktivere Rahmenbedingungen für Mitarbeiterkapitalbeteiligung und einen leichteren Kapitalmarktzugang gestärkt werden. Für Christian Miele, Vorstandsvorsitzenden des Startup-Verbands, ist das Gesetz ein “großer Wurf der Ampel-Koalition".
“Heute ist ein guter Tag für das deutsche Startup-Ökosystem. Die neuen Regeln für Mitarbeiterbeteiligungen sind die wahrscheinlich größte Startup-Reform in Deutschland”, so Miele. Startups sind gegenüber etablierten Unternehmen bei der Gewinnung von Mitarbeitenden im Nachteil. Attraktive Mitarbeiterbeteiligungsprogramme sind ein international erprobtes Mittel, diesen Nachteil auszugleichen.
“Als Startup-Verband haben wir uns jahrelang dafür eingesetzt, dass die speziellen Bedürfnisse der Startups mit den dringend notwendigen Reformen angepackt werden, damit Startups und Scaleups im internationalen Wettbewerb um Top-Talente mithalten können” so Miele. “Mitarbeitende sind für Startups erfolgskritisch. Deswegen kann das Gesetz ein wichtiger Beschleuniger für das Wachstum von Startups und Scaleups in Deutschland werden.”
Bei den Rahmenbedingungen für Mitarbeiterbeteiligungen belegte Deutschland laut dem Rewarding-Talent-Ranking des internationalen Venture-Capital Unternehmens Index Ventures europaweit den letzten Platz – das Zukunftsfinanzierungsgesetz wird Deutschland auf einen der vorderen Plätze weltweit katapultieren.
Das ist besonders der Einführung der optionalen Haftungsübernahme des Arbeitgebers zu verdanken, dank derer die sog. Dry-Income-Besteuerung, d. h. die Besteuerung ohne Liquiditätszufluss, im Falle eines Arbeitsplatzwechsels oder nach 12 Jahren vermieden wird.
“Das war ein entscheidender Showstopper der alten Regelungen”, so Miele. Neben der Vermeidung der Dry-Income-Besteuerung ist die Ausweitung des Anwendungsbereichs von großer Bedeutung. Zukünftig können Unternehmen mit bis zu 1000 Mitarbeitenden, einem Umsatz von höchstens EUR 100 Mio. oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens EUR 86 Mio. von den Regelungen Gebrauch machen. Zuvor waren diese Werte mit der KMU-Grenze (weniger als 250 Mitarbeiter und Jahresumsatz höchstens EUR 50 Mio. oder Jahresbilanzsumme höchstens EUR 43 Mio.) gerade für aufstrebende Startups zu niedrig angesetzt. Besondere Bedeutung kommt auch der Anhebung der Übergangsregel nach Überschreiten der Schwellenwerte von 2 auf bis zu 7 Jahre sowie Erweiterung des Unternehmensalters auf 20 Jahre zu. Dadurch können künftig gerade Technologie-Startups mit langen Entwicklungszyklen von den neuen Regeln profitieren.
“Scaleups, die in einem besonders harten internationalen Wettbewerb um Talente stehen, wurden bisher faktisch für ihren Erfolg bestraft. Das ZuFinG ändert das jetzt. Damit schaffen wir bessere Wachstumsperspektiven für Startups in Deutschland. Gerade im Hinblick auf die digitale Souveränität Europas ist das wichtig.”, so Miele.
Ein “Wermutstropfen” ist laut Miele, dass die sog. “Konzernklausel” im parlamentarischen Verfahren gestrichen wurde. “Das missachtet die bestehende gesellschaftsrechtliche Komplexität in Deutschland”, so Miele. “Es wäre nur fair und richtig, wenn Mitarbeitende von möglichen Tochtergesellschaften nicht außen vor blieben. Hier sollte nachgebessert werden. Wie in der Protokollerklärung zum ZuFinG vorgesehen, sollten hier im Rahmen des nächsten Jahressteuergesetzes Anpassungen vorgenommen werden. In diesem Punkt bleibt das Gesetz hinter den Ambitionen des Regierungsentwurfs zurück."