Berliner Ausbildungsplatzabgabe: Neues Gutachten erhebt verfassungsrechtliche Bedenken gegen aktuellen Entwurf
Berlin, 13.11.2025
Der Berliner Senat hat einen Gesetzesentwurf zur Einführung einer Ausbildungsplatzabgabe vorgelegt. Am Donnerstag, den 13. November, findet dazu eine Anhörung im Abgeordnetenhaus statt.
Auf die fatalen wirtschaftlichen Folgen für den Berliner Startup- und Scaleup-Standort hatte der Startup-Verband bereits im Sommer hingewiesen.
Ein aktuelles Rechtsgutachten der Kanzlei Taylor Wessing hält das AusbFFG BE in seiner bisher vorliegenden Fassung für verfassungswidrig. Das Gutachten moniert Verstöße gegen die Grundsätze der Gleichbehandlung und Systemgerechtigkeit. Kritisiert wird, dass der Entwurf Unternehmen belastet, die gar keine dualen Ausbildungsplätze anbieten könnten – etwa Einrichtungen in der Pflege.
Auch weitere Bereiche wie Kitas oder Tech- und Digitalunternehmen wären betroffen: Sie beschäftigen überwiegend vollschulisch oder akademisch ausgebildete Fachkräfte und haben damit keine Möglichkeit, duale Ausbildungsplätze zu schaffen oder vom Ausbildungsfonds zu profitieren.
Das Gutachten schlägt eine Ausnahmeregelung für die Bereiche vor, um den verfassungsrechtlichen Bedenken Rechnung zu tragen. Danach sollten Arbeitgeber von der Abgabe befreit werden, wenn mindestens 80 Prozent ihrer Beschäftigten vollschulisch oder akademisch ausgebildet sind.
Damit würde das Gesetz klarer zwischen Branchen unterscheiden, die tatsächlich dual ausbilden könnten, und solchen, bei denen das strukturell nicht möglich ist – wie etwa in der Pflege, bei Kita-Trägern oder in der Digitalwirtschaft.
„Wenn der Senat das wirtschaftsfeindliche Vorhaben schon nicht ganz fallen lässt, muss es zumindest verfassungskonform ausgestaltet werden. Dafür braucht es im Gesetz Ausnahmen für Wirtschaftszweige, die faktisch nicht ausbilden können” sagt Christoph J. Stresing, Geschäftsführer des Startup-Verbands.
Das Gutachten gibt es hier