Veröffentlichung der Startup-Strategie der Bundesregierung – Einschätzung aus Sicht des Startup-Verbands (Stand: 26.07.2022)

Bewertung 

Die Tatsache, dass die Bundesregierung erstmals eine eigene Strategie dem Thema Startups widmet, spricht für sich und ist im Übrigen auch auf unsere Aktivitäten zurückzuführen. Positiv bewerten wir, dass das zuständige Bundeswirtschaftsministerium den Prozess so frühzeitig in der Legislaturperiode gestartet und abgeschlossen hat.  

Auch wenn die Startup-Strategie teilweise auf bereits begonnene Initiativen, wie z.B. den 10 Milliarden Euro umfassenden Zukunftsfonds, verweist, setzt sie wichtige Meilensteine in einigen für uns zentralen Politikbereichen. Unter dem Strich sehen wir darin eine gute Arbeitsgrundlage für die kommenden drei Jahre des Regierungshandelns. Entscheidend wird jetzt sein die Maßnahmen durch die einzelnen federführenden Ressorts zeitnah anzugehen und ambitioniert umzusetzen. 

Gerade im Vergleich zwischen der finalen Strategie und dem im Juni vorgestellten Entwurf des Bundeswirtschaftsministeriums fällt auf, dass sich die Bundesregierung auf einige ambitionierte Vorhaben offenbar nicht hat einigen können. Das betrifft etwa den ursprünglich vorgesehenen Aufbau eines Kapitalstocks im Kontext der Altersvorsorge für Venture Capital-Investitionen.   

Aber auch an weiteren Stellen wurden Zielevorhaben leider abgeschwächt:  Bei dem für uns so zentralen Thema Mitarbeiterkapitalbeteiligungen gibt es bei wesentlichen Punkten, wie der Vermeidung der sog. Dry-Income-Besteuerung im Falle eines Arbeitgeberwechsels, nur die Einigung auf einen Prüfauftrag. Gerade hier hätten wir uns ein klareres Commitment gewünscht. Bei dem anstehenden Zukunftsfinanzierungsgesetz, in dessen Rahmen u.a. die angekündigten Neuregelungen für Mitarbeiterkapitalbeteiligungen aufgegriffen werden sollen, werden wir umso stärker auf die Bedürfnisse des Startup-Ökosystems hinweisen.  

Auch beim Thema Fachkräfte hätten wir uns mehr Ambition gewünscht. War im Entwurf noch von der Erleichterung von Zuwanderung aus Drittstaaten die Rede, ist die finale Strategie deutlich zurückhaltender formuliert und konzentriert sich u.a. auf den Zuzug von internationalen Studierenden. Das wird die massive Fachkräftelücke, vor der unser Land steht, nicht schließen. 

Insgesamt umfasst die Strategie mehr als 40 Seiten. Wesentliche Inhalte und Maßnahmen haben wir nachfolgend für euch zusammengefasst. 

Handlungsfelder 

Die Startup-Strategie der Bundesregierung umfasst insgesamt zehn Handlungsfelder:  

  • Finanzierung für Startups stärken 

  • Startups die Gewinnung von Talenten erleichtern – Mitarbeiterbeteiligung attraktiver ausgestalten 

  • Gründungsgeist entfachen – Gründungen einfacher und digitaler machen;  

  • Startup-Gründerinnen und Diversität bei Gründungen stärken 

  • Startup-Ausgründungen aus der Wissenschaft erleichtern 

  • Rahmenbedingungen für gemeinwohlorientierte Startups verbessern 

  • Startup-Kompetenzen für öffentliche Aufträge mobilisieren 

  • Startups den Zugang zu Daten erleichtern  

  • Reallabore stärken – Zugänge für Startups erleichtern 

  • Startups ins Zentrum stellen  

Die erforderlichen politischen Maßnahmen zur Umsetzung der Strategie sollen in dieser Legislaturperiode abgeschlossen werden. Dabei wird die Bundesregierung jährlich über den Stand der Umsetzung berichten. Damit stellt sich die Bundesregierung eine umfangreiche to-do-Liste für die kommenden drei Jahre. 

Wesentliche Inhalte und Maßnahmen (Fokussierung auf Kernbereiche) 

 

1. Finanzierung 

  • Wagniskapital 

  • 10 Mrd. EURO bei der KfW bis 2030: Die BReg will bis 2030 zusammen mit privaten Investor*innen 30 Mrd. EURO für den Wagniskapital mobilisieren 

  • Fokus auf noch näher zu priorisierende Innovations- und Transformationsbereiche (KI, Quantentechnologie, Wasserstoff, Medizin, nachhaltige Mobilität, Bioökonomie, Kreislaufwirtschaft; Klima-, Energie- und Umwelttechnologie 

  • Module Zukunftsfonds 

    • European Tech Champion Initiative: Entwicklung europäischer, großvolumiger Fonds für die späten Finanzierungsphasen 

    • DeepTech & Climate Fonds: langfristige Investitionsperspektiven für HigTech-Unternehmen

    • Wachstumsfonds Deutschland: Dachfonds, um neue, insbesondere institutionelle Investorengruppen zu gewinnen 

    • ERP-Sondervermögen & KfW Capital 

    • HTGF Wachstumsfonds: Anschluss- und Wachstumsfinanzierung HighTechGründerfonds 

    • Venture Tech Growth Financing: Venture Debt für technologierorientierte Wachstumsunternehmen für die spätere Phase 

  • Zukunftsfinanzierungsgesetz: Leistungsfähigkeit und Attraktivität des deutschen Finanzstandorts erhöhen und dadurch insbesondere Startups den Zugang zum Kapitalmarkt und die Aufnahme von Eigenkapital erleichtern (Eckpunkte dazu liegen bereits vor)  

    • Anforderungen an Börsengänge überprüfen: Neben nationalen Maßnahmen zählt hierzu insbesondere der von der Europäischen Kommission angekündigte „Listing Act“ (Revision der Börsenzulassungsrichtlinie). Ziel dieses Vorhabens ist es, die Bedingungen für öffentliche Listings von Unternehmen in der EU zu verbessern und insbesondere den Kapitalmarktzugang von Kleinen und Mittleren Unternehmen (KMU) zu erleichtern. Bei dieser Gelegenheit wird sich die Bundesregierung auch dafür einsetzen, die Streubesitzregel zu lockern. 
    • Außerdem strebt die Bundesregierung verbesserte Möglichkeiten der Eigenkapitalgewinnung wie die Zulassung von Mehrstimmrechtsaktien („Dual Class Shares“) und die Erleichterung von Kapitalerhöhungen an.  

    • Prüfung, ob und wie die rechtlichen Rahmenbedingungen für moderne Transaktionsformen zur Erleichterung eines Börsengangs verbessert werden können. 

  • Kapitalmarktorientierung institutioneller Investoren ausbauen: Beratungen zu Solvency II beziehungsweise zum dazugehörigen Delegierten Rechtsakt der Europäischen Kommission nutzen, um das Investitionspotenzial großer Kapitalsammelstellen besser auszuschöpfen. Deutschland benötigt mehr privates Kapital.  

  • Bedeutende Rolle von Startups für den strukturellen Wandel sowie als Ideengeber und Innovationstreiber insbesondere in den Bereichen technologischer Fortschritt, Digitalisierung und ökologische Transformation.  

  • Neuauflage INVEST-Programm, um den Business-Angel-Markt in Deutschland weiter nachhaltig zu beleben. Das Inkrafttreten einer neuen INVEST-Förderrichtlinie wird zum 1. Januar 2023 angestrebt. 

  • Um den Fondsstandort Deutschland auch steuerlich zu stärken, wird die Bundesregierung die Umsatzsteuerbefreiung für Wagniskapitalfonds im Rahmen des unionsrechtlich Zulässigen ausweiten

  • Die Bundesregierung wird zudem prüfen, ob und inwieweit welche öffentlich-rechtlichen Fonds gegebenenfalls geeignet wären, auch in Wagniskapital zu investieren.  

  • Frühphasenfinanzierung in der Startup-Finanzierung stärken: vierte Fondsgeneration des High-Tech Gründerfonds (HTGF IV). Auch die weiteren bestehenden und erfolgreichen Startup-Finanzierungsinstrumente des ERP-Sondervermögens werden weitergeführt; dazu gehören unter anderem die Maßnahmen in Kooperation mit dem EIF (European Investment Fonds).

 

2. Mitarbeiterkapitalbeteiligung 

  • Mitarbeiterkapitalbeteiligung einfacher anwendbar und attraktiver für Unternehmen und ihre Beschäftigten machen.  

  • Um die Mitarbeiterkapitalbeteiligung zu stärken, wird die Bundesregierung das Einkommensteuerrecht insoweit anpassen. Im Entwurf der Eckpunkte für ein Zukunftsfinanzierungsgesetz sind bereits entsprechende Regelungen vorgesehen, die im weiteren Verfahren mit den beteiligten Ressorts abgestimmt werden. So soll der Freibetrag für Mitarbeiterkapitalbeteiligungen (§ 3 Nummer 39 EStG) deutlich erhöht werden. Außerdem sollen die Vorschriften zur aufgeschobenen Besteuerung der geldwerten Vorteile aus Vermögensbeteiligungen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in § 19a EStG ausgeweitet werden. Die Bundesregierung wird hierzu den Anwendungsbereich (Höhe und zeitliche Komponente der KMU-Schwellenwerte) sowie Änderungen bei der Nachversteuerung prüfen. Ziel ist, bei der Besteuerung soweit wie möglich auf den faktischen Liquiditätsfluss abzustellen. Ansatzpunkte werden die Verlängerung der 12-Jahresfrist sein sowie die Frage, wie die Besteuerung im Fall des Arbeitgeberwechsels praxistauglicher ausgestaltet und gleichzeitig Steuervermeidung verhindert werden kann. 

 

3. Fachkräfte & Zuwanderung 

  • Weiterentwicklung Fachkräftestrategie: Unterstützung der Erwerbsbeteiligung, die Stärkung der Aus- und Weiterbildung und die Steigerung der Einwanderung. Es geht auch darum, alle Talente zu nutzen, im Inland wie aus dem Ausland (Stichwort EU "Talent-Pool"). Im Hinblick auf die Gewinnung von weiblichen Fachkräften im Inland setzt die BReg auch auf ihre Maßnahmen zur Erhöhung des Anteils von Frauen in MINT-Berufen. 

  • Weiterentwicklung Einwanderungsrecht und bestehende Hürden senken, möglicherweise auch beim Erfordernis der Anerkennung ausländischer Bildungs- und Berufsabschlüsse. BReg wird die IT-Sonderregelung im Einwanderungsrecht auf ihre Wirksamkeit überprüfen, um die IT-Zuwanderung zu unterstützen und die Potenziale der Blauen Karte besser nutzen. 

  • Integration von ausländischen Studierenden in den Arbeitsmarkt fördern und damit das Fachkräftepotenzial internationaler Studierender noch besser ausschöpfen.  

  • Verwaltungsverfahren vereinfachen und beschleunigen und auch dadurch die Einwanderung von Fachkräften aus Drittstaaten erleichtern, vor allem durch digitale und kundenorientierte behördliche Verfahren in Deutschland. BReg strebt einen schnellen und digitalen Visaprozess an. Außerdem wird sie über das vom Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) betriebene Informationsportal „Anerkennung in Deutschland“ (https://www.anerkennung-in-deutschland.de) einen Zugang zur digitalen Antragstellung zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen ermöglichen. 

  • Erleichterung „Remote-Work“: zum Beispiel durch Klärung steuerrechtlicher, arbeitsrechtlicher und sozialversicherungsrechtlicher Fragen.  

 

4. Gründungsgeist 

  • Gründungen digitaler machen: Notarielles Onlineverfahren zur Bargründung einer GmbH vorgesehen. Dieses soll auch bei Gründungsvollmachten und einstimmig gefassten Beschlüssen zur Änderung des GmbH-Gesellschaftsvertrags einschließlich Kapitalmaßnahmen (Erhöhung und Herabsetzung des Stammkapitals) und hierin enthaltenen Abtretungsvereinbarungen anwendbar sein. Zudem sollen Online-Beurkundungen von bestimmten Sachgründungen einer GmbH möglich werden. Auch die Online-Beglaubigung von Anmeldungen zum Handelsregister sowie zum Genossenschafts-, Partnerschafts- und Vereinsregister ist vorgesehen. 

  • Gründungsprozesse künftig vollständig digital und möglichst innerhalb von 24 Stunden: die für den Gründungsprozess relevante Online-Dienste von Bund, Ländern und Notaren verknüpfen und so einen wichtigen Schritt hin zu einem One-Stop-Shop machen. (Gründerplattform, das Netzwerk einheitlicher Ansprechpartner, digitale Anmelde-, Genehmigungs- und Registrierungsverfahren, das Gründerportal der Bundesnotarkammer und das Förderportal mit dem Portalverbund von Bund und Ländern konsistent verknüpfen.) 

  • Digitales Förderportal: Zugang zu Förderungen von Bund, Ländern und Kommunen – nutzerfreundlich und zentral. Gerade für Startups wird so ein unbürokratischer und schneller Zugang zu Förderungen und Finanzierungen geschaffen. Darüber hinaus können sich Startups für eine persönliche und kostenfreie Erstberatung zu Fördermöglichkeiten für ihr konkretes Forschungs- und Innovationsprojekt an die Förderberatung „Forschung und Innovation“ des Bundes wenden. 

  • Projekt zur Senkung bürokratischer Anforderungen an neu gegründete Unternehmen (Prüfung Möglichkeit bürokratiearmes erstes Jahr). 

 

5. Diversität 

  • Neues Instrument im Rahmen des Zukunftsfonds zur Stärkung von Gründerinnen und Diversität bei Gründungen im deutschen Wagniskapitalmarkt: richtet sich an Managementteams, die neu in den Wagniskapitalmarkt kommen. Durch eine Investition aus Mitteln des Zukunftsfonds werden diese bei der Mittelbeschaffung für ihren Fonds unterstützt. Insbesondere Frauen, Migrantinnen und Migranten und weitere Gruppen, die im Wagniskapitalmarkt bisher unterrepräsentiert sind, sollen damit besseren Zugang zu Wagniskapital erhalten. Durch die gezielte Finanzierung weiblich und divers aufgestellter Wagniskapitalfonds wird ein Multiplikatoreffekt erzeugt und der Zugang zu Wagniskapital für Gründerinnen und diverse Startup-Teams verbessert. 

  • Neue Förderlinie „EXIST Women": Gemischte Teams erhalten eine Präferenz. Die Hochschulen erhalten für das Coaching und die Begleitung diverser Teams eine höhere Netzwerkpauschale. Eine zusätzliche Erhöhung ist dann vorgesehen, wenn das Gründungsteam eine Mentorin wählt. Hierdurch soll ein finanzieller Anreiz für Professorinnen geschaffen werden, sich als Mentorin einzubringen und ihre Sichtbarkeit als weibliches Vorbild zu erhöhen. Um die Vereinbarkeit von Familie und Gründung zu erleichtern, erhalten EXIST-Gründungsteams im Fall der Geburt eines Kindes eines der Teammitglieder zukünftig eine Verlängerung ihrer Förderung.  

  • Beteiligung von Frauen in Investment Komitees von staatlichen Fonds und Beteiligungsgesellschaften deutlich stärken: Beispielsweise wird das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz bei den durch es zu benennenden Personen für die Investitionskomitees des High-Tech Gründerfonds das Ziel einer geschlechterparitätischen Besetzung erreichen. 

  • Initiative „FRAUEN unternehmen“ stärken: durch mehr Vorbild-Unternehmerinnen aus dem MINT-Bereich. Ziel der Initiative ist, mit Vorbild-Unternehmerinnen insbesondere Schülerinnen, Studentinnen und jungen Frauen zu vermitteln, dass die berufliche Selbständigkeit auch für Frauen eine gute Option darstellt. 

  • Maßnahmen zur Verbesserung der Gleichstellung von Frauen und Männern im Erwerbsleben auch im Hinblick auf die Bedarfe von Gründerinnen und Gründern fortführen: Maßnahmen, die die Vereinbarkeit von Beruf und Familie verbessern und die partnerschaftliche Aufteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit zwischen Frauen und Männern fördern, sollen den Bedarfen von Gründerinnen und Gründern ebenso entsprechen wie jenen von abhängig Beschäftigten. Dies gilt z.B. für den Ausbau der Kindertagesbetreuung und die Modernisierung des Elterngeldanspruchs für Selbstständige. 

  • Forum, für eine bessere Vernetzung migrantischer Gründerinnen und Gründer mit anderen Start-ups, etablierten Unternehmen und wissenschaftlichen Einrichtungen: Dies kann der Beginn eines Prozesses sein, um die Einbindung migrantischer Gründerinnen und Gründer in das Startup- Ökosystem dauerhaft zu stärken. Die Bundesregierung will so zu mehr Kooperationen migrantischer Startups beitragen. Denn fehlende Netzwerke sind die zentrale Herausforderung für migrantische Gründungen noch vor bürokratischen Hürden und sprachlichen Barrieren. 

 

6. Ausgründungen 

  • Förderprogramm „EXIST Potentiale“ durch einen „Leuchtturmwettbewerb Entrepreneurship-Zentren“ ergänzen, um die Anzahl und die Qualität wissensbasierter Ausgründungen zu steigern: gefördert werden dabei fünf bis zehn exzellenzorientierte Projekte mit langer Laufzeit, die das Ziel haben, hochschulübergreifende Ökosysteme mit internationaler Ausstrahlung und starker Einbindung in regionale und nationale Wertschöpfungsketten zu etablieren. Zur nachhaltigen Entwicklung sollen sich perspektivisch private Kapitalgeberinnen und -geber beteiligen 

  • Neuauflage der „Gründungsoffensive Biotechnologie“ (GO-Bio) (vorbehaltlich Ergebnisse Evaluation): Mit diesem Programm werden die gerade für biotechnologische Forschungsprojekte typischen langen Entwicklungszeiträume und der hohe Finanzbedarf angemessen berücksichtigt werden. Die Fördermaßnahme wird auf Grundlage von Evaluationen und in Abstimmung mit dem EXIST-Programm weiterentwickelt. 

  • Mehr Hilfestellung und Unterstützung bei der Übertragung geistigen Eigentums (IP-Transfer) und die Umsetzung von Standardlösungen (z.B. „IP for virtual shares“) fördern sowie eine Schlichtungsstelle (zunächst als Modellversuch) mit Dealdatenbank für mehr Transparenz und zur Vermeidung von Streitfällen einrichten: dazu wird das Angebot zur Förderung von Gründungen aus der Wissenschaft mit der breiten Nutzung dieser Standardlösungen zum IP-Transfer verknüpft. Der dazu bereits begonnene Prozess zur Gestaltung von Best Practice Lösungen mit den Wissenschaftseinrichtungen, Startups, Transferorganisationen und weiteren interessierten Akteurinnen und Akteuren wird fortgeführt. 

  • Dialog mit den Ländern zu Gründungsstrukturen an Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen intensivieren: Unterstützung von Gründungswilligen verbessern und eine kreativere und risikofreudigere Ausgründungskultur an den Einrichtungen etablieren. Anteilige Finanzierung für die Sensibilisierung und die Entrepreneurship-Ausbildung für Studierende und Forschende sicherstellen. Die BReg wird den praxisorientierten Austausch zwischen Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen sowie Expertinnen und Experten im Rahmen der EXIST-Workshops weiter intensivieren und um themenbezogene Einzelformate ergänzen, z.B. zum Beihilferecht oder zur Einbindung von Alumni. 

  • Die Bundesregierung wird gemeinsam mit Stakeholdern prüfen, wie verschiedene Fachrichtungen frühzeitig und besser vernetzt werden können – beispielsweise Studierende in MINT-Studiengängen mit Betriebswirtinnen und Betriebswirten, um gemeinsam erfolgreiche interdisziplinäre Gründungsteams zu bilden. 

  • Zusammenführung von Akteuren aus Wissenschaft und Industrie und gezielte Förderung von Kooperationsprojekten, um erfolgreiche Startup-Gründungen aus der Grundlagenforschung zu ermöglichen. Diese Aktivitäten richten sich insbesondere an die für Innovation, Transfer und Startups vielversprechenden Themengebiete der naturwissenschaftlichen Grundlagenforschung an Großgeräten (Rahmenprogramm „Erforschung von Universum und Materie“). 

  • Die Bundesregierung wird öffentliche Ausschreibungen und Beschaffungsprozesse auch für Bildungseinrichtungen einfacher gestalten, so dass Hürden für Gov- und EduTech-Startups abgebaut werden. 

 

7. Daten 

  • Data Act: Anreize zum Teilen von Daten sowie verpflichtende Datenzugänge 

  • Aufbau Dateninstitut: Rolle von Startups berücksichtigen (spezifische Beratungs- und Datennutzungsangebote), aktive Rolle bei Datenvermittlung (Pilotprojekte) 

  • Rechtsanspruch auf Open Data gegenüber dem Bund: Vereinfachter Zugang zu Daten aus dem öffentlichen Sektor 

  • KI-Voucher für KMU: Übernahme eines Teils der Kosten bei Zusammenarbeit mit Startup 

  • Innovationsfreundlicher Rechtsrahmen im Gesundheitswesen: Datenverfügbarkeit, rechtsicheres Testen, Training und Überprüfung von Algorithmen 

  • Abbau von Rechtsunsicherheiten: Anwendung Datenschutzrechtsakte, Datentreuhänder und Datenspenden (einheitliche technische Protokolle und Standards) 

  • Gaia-X: Startup-Ambassadors (bereits involvierte Startups die als Ansprechpartner zur Verfügung stehen sollen) 

  • Zusammenarbeit Verwaltung & Tech-Szene: gemeinsame Entwicklung von Daten- und KI-Anwendungsfällen (Bsp. ”AI for Government” GovTech Campus)  

 

8. Reallabore/KI 

  • Reallabore Gesetz: Ziel, innovationsfreundliche Rahmenbedingungen durch übergreifende Standards, neue Experimentierklauseln, verbindlichen Experimentierklausel-Check sowie One-Stop-Shop zur Beratung  

  • Startup-freundliche Regeln für KI-Reallabore 

  • Entwicklung von Reallaboren: Kommunen und Länder sollen ermutigt werden 

  • Netzwerk Reallabore vertiefen & Innovationspreis Reallabore stärker auf Startups ausrichten 

 

9. Öffentliche Aufträge/Vergabe 

  • E-Marktplatz: Einrichtung E-Marktplatz beim Kompetenzzentrum Innovative Beschaffung (KOINNO). Möglichkeit für Startups innovative Modelle vorzustellen („Startup-Beschaffungsindex“). Öffentliche Auftraggeber können neue Lösungen für anstehende Bedarfe identifizieren. 

  • Zentralen Bekanntmachungsservice & Open Data: digitale Kenntnis von öffentlichen Ausschreibungen, Umsetzung des eForms-Datenstandards 

  • Rechtliche Verbindlichkeit innovativer und weiterer Aspekte (wirtschaftlich, sozial, ökologisch): offene Standards für öffentliche IT-Projekte, Entwicklungsaufträge als Open Source 

  • KOINNO Beratungen – Fokus aus Innovation und Mittelstandsklausel: lösungsoffene Ausschreibung mit funktionaler Leistungsbeschreibung 

  • Unterstützung GovTech Campus/“Procurement for Government”-Programm: Zusammenarbeit Beschaffungsämter und -verantwortlich aus Bund/Ländern mit Startups, um digitale Beschaffungslösungen zentral zugänglich zu machen, rechtssichere Modelle zu erproben und digitale Beschaffungsexpertise in der Verwaltung durch ein Weiterbildungscurriculum zu stärken. 

  • Einführung einer systematischen Evaluation 

Hintergrund 

Die Entwicklung einer Startup-Strategie hat die Ampelkoalition im Herbst 2021 im Koalitionsvertrag angekündigt. Im März 2022 hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) den Prozess zur Entwicklung der Strategie gestartet. In Form von sechs Workshops zu den Themen (Mitarbeiterkapitalbeteiligung, Finanzierungsinstrumente für Startups, Existenzgründungen aus der Wissenschaft, Zugang zu Daten für Startups, Gründerinnen, Sicherung der Fachkräftebasis) wurden dazu Vertreter*innen des Ökosystem zusammengebracht und am Prozess beteiligt. Der Startup-Verband war an allen Workshops beteiligt und reichte darüber hinaus im Rahmen einer Online-Konsultierung eine schriftliche Stellungnahme ein.  Nach dem Stakeholder-Prozess hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz einen Entwurf der Startup-Strategie in die Abstimmung mit den beteiligten Bundesministerien gegeben. Bis zum 1. Juli hatten die Ressort Zeit, ihre Rückmeldung und Änderungsvorschläge abzugeben. 

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