Wirtschaftsverbände: EU-Kommission schafft Unsicherheiten bei Fusionen – Bundesregierung sollte eingreifen

Berlin, 21.02.2023

Gemeinsam mit anderen europäischen Verbänden und dem weltweit größten Unternehmensverband, der U.S. Chamber of Commerce, kritisieren der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI), der Verband der Chemischen Industrie (VCI) und der deutsche Startup-Verband die Neuauslegung von Artikel 22 der europäischen Fusionskontrollverordnung durch die Europäische Kommission.

Bei der Neuauslegung von Artikel 22 der Fusionskontrollverordnung hat die EU-Kommission durch ihren eigenmächtigen Weg bereits unnötig Porzellan zerschlagen. Anstatt die Fusionskontrolle auf dem gesetzgeberischen Weg transparent anzupassen, erweitert sie eigenmächtig ihre Kompetenzen bei der Fusionskontrolle, schafft dadurch Unsicherheiten und schadet damit letztlich auch dem transatlantischen Verhältnis.

“Tradesales sind für Startups eine entscheidende Exit-Option und ein wichtiger Baustein im Innovationszyklus eines vitalen Startup-Ökosystems. Dabei ist für sämtliche Beteiligte ein Höchstmaß an Planungs- und Rechtssicherheit erforderlich”, so Christoph J. Stresing, Geschäftsführer des Startup-Verbands. “Die von der EU-Kommission vorgenommene Neuauslegung des Art. 22 schafft genau das Gegenteil. Das schadet dem europäischen Innovations- und Wirtschaftsstandort. Daher besteht Handlungsbedarf. Auch die deutsche Bundesregierung sollte hier klare Signale senden.”

Mit der Zweckentfremdung eines 30 Jahre alten Artikels der Fusionskontrollverordnung schafft die Kommission einen Rechtsrahmen, der es ihr ermöglicht, zukünftig potenziell jede Transaktion zu prüfen. Auch solche, die bislang weder bei der Kommission noch auf Ebene der Mitgliedstaaten angemeldet werden mussten. Und das auch noch viele Monate nach Vollzug einer Transaktion.

Dieses Vorgehen schadet dem europäischen und deutschen Wirtschaftsstandort: Im internationalen Wettbewerb um Investitionen braucht es klare rechtliche Leitplanken. Stattdessen schafft die EU-Kommission viel Interpretationsspielraum für sich und zusätzliche Rechtsunsicherheit für Unternehmen.

Zusätzlich ist das Vorgehen der Kommission eine Belastung für das transatlantische Verhältnis mit den USA. Denn mit ihrem Schritt schafft sie sich ein Instrument, das selbst rein amerikanische Transaktionen verhindern kann.

Und schließlich muss die Frage der demokratischen Legitimierung für ein so weitgehenden Eingriff gestellt werden. Denn die EU-Kommission geht einer legislativen Anpassung der Fusionskontrollverordnung aus dem Weg. Unter welchen Voraussetzungen Transkationen durch die Kommission geprüft werden sollten, ist jedoch eine wettbewerbspolitische Frage. Sie sollte nicht allein durch den EU-Verwaltungsapparat getroffen werden. Denn so bleiben wichtige Fragen unberücksichtigt: Etwa unter welchen Rahmenbedingungen Unternehmen zukünftig noch in Sprunginnovationen investieren können.

Die Bundesregierung darf hier nicht untätig sein. Gerade in einer so sensiblen wirtschaftlichen Gesamtlage sollten Maßnahmen, die dem Wirtschaftsstandort schaden, vermieden werden. Erforderlich ist eine politische Debatte und ein gesetzgeberischer Prozess, der Rechtssicherheit für Unternehmen schafft. Sollte der Europäische Gerichtshof die Neuauslegung von Artikel 22 der Fusionskontrollverordnung bestätigen, würden Fakten geschaffen. Es bedarf einer deutlichen Positionierung der Bundesregierung. Ein Weg hierfür wäre der Beitritt als Streithelfer in dem anhängigen EuGH-Verfahren, so wie ihn Estland Anfang Februar beschritten hat.

Das vollständige Positionspapier kann hier heruntergeladen werden.

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