Umsetzung der EU-Arbeitsbedingungenrichtlinie: Papierzwang der Ampel-Koalition ignoriert digitale Realität im 21. Jahrhundert
Berlin, 30.07.2022
Am 1. August treten im Zuge der Umsetzung der EU-Arbeitsbedingungenrichtlinie umfassende Änderungen im Nachweisgesetz in Kraft. Damit gelten umfassende Unterrichtungspflichten des Arbeitgebers über die wesentlichen Aspekte des Arbeitsverhältnisses.
Die EU-Richtlinie lässt den Nachweis explizit auch in elektronischer Form zu. Die Ampel-Koalition hat sich bedauerlicherweise aber dagegen entschieden und verpflichtet Arbeitgeber schriftlich über die wesentlichen Arbeitsbedingungen zu unterrichten.
Das strenge Erfordernis der Schriftform, das im Falle eines Verstoßes mit Bußgeldern von bis zu 2.000 EUR geahndet wird, wurde im Gesetzgebungsverfahren vielfach kritisiert, siehe u.a. Stellungnahme des Startup-Verbandes.
Dazu erklärt der Vorstandsvorsitzende des Startup-Verbandes Christian Miele:
“Die selbsternannte Fortschrittskoalition ignoriert mit der Umsetzung der EU-Arbeitsbedingungsrichtlinie die digitale Realität im 21. Jahrhundert. Das grenzt an Zukunftsverweigerung. Der Zwang zum Papier konterkariert nicht nur die eigenen Digitalambitionen der Ampel-Koalition und lässt explizite Spielräume der EU-Arbeitsbedingungsrichtlinie ungenutzt. Insbesondere für Startups und kleinere Unternehmen bedeutet das Digitalisierungsverbot einen völlig vermeidbaren zusätzlichen Aufwand. Das schwächt unnötigerweise die Attraktivität des Wirtschaftsstandortes Deutschland für Startups. Das Gesetz würde wohl krachend durch den im Koalitionsvertrag vorgesehenen eigenen “Digitalcheck” fallen. Das ist kein Fortschritt, sondern ein vermeidbarer Rückschritt. Die Ampel-Koalition täte daher gut daran, die rückwärtsgewandten Regelungen schnellstmöglich zu korrigieren.”
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