Stellungnahme zum Entwurf der 17. Novelle der Außenwirtschaftsverordnung

01.03.2021

Der Entwurf zur 17. Novelle der Außenwirtschaftsverordnung sieht neue Restriktionen für den Erwerb von Unternehmen durch außereuropäische Investoren vor. Die Regelungen, die an die Neuerungen des Außenwirtschaftsgesetzes aus dem letzten Jahr anknüpfen, würden sich nach unserer Einschätzung auf Startups besonders negativ auswirken. Für Beteiligungen an Unternehmen von mehr als 10 % ist danach eine Meldepflicht und ein Vollzugsverbot vorgesehen, sofern sie einer spezifischen Fallgruppe (z.B. kritische Infrastruktur, Künstliche Intelligenz, Robotik) unterfallen. In unserer Stellungnahme weisen wir auf die große Bedeutung von außereuropäischen Investitionen hin und warnen vor den negativen Folgen der Verschärfungen auf den Startup-Standort Deutschland. Zudem schlagen wir Lösungsansätze vor, um die negativen Auswirkungen für Startups möglichst gering zu halten.

Hier geht es zur vollständigen Stellungnahme.

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