Startup-Verband veröffentlicht Stellungnahme zum Gesetz zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht

Berlin, 18.10.2019

Der Bundesverband Deutsche Startups e.V. (Startup-Verband) hat grundsätzlich das Ziel, Startups in Deutschland zu stärken und zu fördern. In Bezug auf Startup-Unternehmen im Rechtsbereich (Legal-Tech-Startups, insbesondere als Inkassounternehmen) verfolgt der Startup-Verband damit das übergeordnete Ziel, den Verbraucherschutz in Deutschland (und Europa) zu stärken.

Der Startup-Verband begrüßt grundsätzlich Änderungen im Inkassorecht, welche den Verbraucherschutz im Inkassorecht verbessern sollen. Der vorliegende Entwurf verfehlt diesen Zweck jedoch. Denn eine Reihe der vorgeschlagenen Änderungen des RDG dienen ausschließlich dazu, diejenigen Legal Tech-Unternehmen, die Inkasso für Verbraucher gegen Unternehmen betreiben, ohne verifizierte Datenlage zu diskreditieren und den Aufsichtsbehörden wesensfremde Befugnisse an die Hand zu geben. Die Neugestaltung des Vergütungsrechts blendet vollständig aus, dass Inkasso eben nicht nur gegen Verbraucher gerichtet ist und schränkt damit verbraucherschützende Gesichtspunkte gerade ein. Weder dienen die Regelungen dem angedachten Zweck, noch wird Rechtsklarheit in Bezug auf die Zweckmäßigkeit außergerichtlicher Kosten geschaffen.

Hier können Sie die gesamte Stellungnahme des Bundesverbandes Deutsche Startups e.V. herunterladen.

Über den Startup-Verband
Der Bundesverband Deutsche Startups e.V. wurde im September 2012 in Berlin gegründet. Der Verein ist der Repräsentant und die Stimme der Startups in Deutschland. Er erläutert und vertritt die Interessen, Standpunkte und Belange von Startup-Unternehmen gegenüber Gesetzgebung, Verwaltung und Öffentlichkeit. Er wirbt für innovatives Unternehmertum und trägt die Startup-Mentalität in die Gesellschaft. Der Verein versteht sich als Netzwerk der Startups in Deutschland.

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