Regierung macht Weg für digitalen Arbeitsvertrag frei Stresing: “Digitalisieren statt Drucken – der digitale Arbeitsvertrag spart Zeit und Aufwand!”
Berlin, 19.06.2024
Der Startup-Verband begrüßt die von der Bundesregierung beschlossene Formulierungshilfe zum Bürokratieentlastungsgesetz (BEG) IV. "Der digitale Arbeitsvertrag kommt nach Deutschland. Digitalisieren statt Drucken. Das spart Zeit und Aufwand, für Arbeitgeber und Arbeitnehmer”, so Christoph Stresing, Geschäftsführer des Startup-Verbands. Die neuen Regelungen ermöglichen es, unbefristete Arbeitsverträge in Textform, d.h. rein digital, abzuschließen. Ein zusätzlicher Aufwand des Nachweises auf Papier oder mittels einer qualifiziert elektronischen Signatur entfällt.
“Für die deutsche Wirtschaft ist das ein wichtiger Schritt. Besonders für digital arbeitende Startups bringen die Änderungen spürbare Erleichterungen im Alltag. Keine lästigen Aktenberge mehr, keine umständlichen Unterschriften auf Papier und kein teurer Briefverkehr”, so Stresing weiter.
Das Entlastungspotenzial ist groß: Laut Institut der deutschen Wirtschaft wurden in den letzten 5 Jahren in Deutschland im Schnitt 11 Millionen Arbeitsverträge pro Jahr geschlossen. “Mit dem Wegfall des Schriftformerfordernisses für den Nachweis wesentlicher Vertragsbedingungen von Arbeitsverträgen wird der administrative Aufwand weiter reduziert. Künftig soll für diesen Nachweis grundsätzlich die Textform ausreichend sein”, so Stresing. Der Nachweis wesentlicher Vertragsbedingungen ist gesetzlich vorgeschrieben – hier galt bislang eine Papierpflicht.
“Der Weg zur Einigung war von Kontroversen geprägt. Im ursprünglichen Regierungsentwurf, der Mitte März verabschiedet wurde, konnte sich das Bundeskabinett noch nicht auf die Neuerungen einigen. Umso wichtiger ist es, dass sich die Befürworter des digitalen Fortschritts gegen analoge Bedenkenträger jetzt durchsetzen konnten”, so Stresing.
Die Digitalisierung bietet Chancen, Prozesse zu beschleunigen und den administrativen Aufwand zu reduzieren. “Auch wenn der digitale Arbeitsvertrag für befristete Arbeitsverträge, mit Ausnahme der Befristung aufgrund des Regelalters, weiterhin ausgeschlossen ist und nicht für sämtliche Branchen gilt, machen die Änderungen den deutschen Arbeitsmarkt ein Stück attraktiver und stärken damit die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft. Dennoch gilt es bei der Digitalisierung insgesamt weiterhin nicht nachzulassen”, so Stresing.