Reform der Investitionskontrolle: Vorgaben der EU-Screening-Verordnung beachten – Auswirkungen auf Startups europarechtskonform minimieren
Berlin, 11.06.2020
Aktuell überarbeitet die Bundesregierung das Außenwirtschaftsrecht. Kürzlich wurde die 15. Novelle der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) beschlossen. Das parlamentarische Verfahren zu Änderungen des Außenwirtschaftsgesetzes steht vor dem Abschluss. Und die 16. Novelle der AWV steht bereits „vor der Tür“. Anfang des Jahres hat das Bundeswirtschaftsministerium bereits die Kernpunkte dieser Novelle bekanntgegeben.
Sämtlichen Maßnahmen ist gemein, dass sie weitere Restriktionen für Investitionen mit sich bringen. Auf die daraus resultierenden negativen Auswirkungen für die Startup-Finanzierung in Deutschland hatten wir bereits mit einer Stellungnahme im Rahmen des Gesetzgebungsverfahren hingewiesen, auf die wir an dieser Stelle gerne verweisen. Unserer Ansicht nach ist es dringend erforderlich hinsichtlich der Art der Investitionen (Direktinvestition vs. Portfolioinvestition) zu differenzieren. Insoweit möchten wir mit diesem Dokument die Überlegungen aus o.g. Stellungnahme fortführen und um Vorschläge zur konkreten Ausgestaltung ergänzen.
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