Startup-Strategie der Bundesregierung: Wichtige To-do-List für das Regierungshandeln der nächsten drei Jahre
Berlin, 27.07.2022
Das Bundeskabinett hat heute erstmals eine Startup-Strategie verabschiedet. Darin unterstreicht die Bundesregierung die besondere Bedeutung von Startups für die Weiterentwicklung und langfristige Wettbewerbsfähigkeit des Innovations- und Wirtschaftsstandortes Deutschlands.
Die Strategie, die im Koalitionsvertrag angekündigt wurde und auf einem Entwurf des federführenden Bundeswirtschaftsministeriums aus Juni 2022 fußt, skizziert in insgesamt zehn Handlungsfeldern die Vorhaben der Bundesregierung für die Startup-Politik der kommenden Jahre. Die in der Strategie gebündelten Maßnahmen sollen in dieser Legislatur umgesetzt werden.
Dazu der Vorstandsvorsitzende des Startup-Verbandes Christian Miele:
“Mit der Startup-Strategie hat sich die Bundesregierung eine To-do-Liste für die nächsten drei Jahre gegeben. Das ist ein wichtiges Zeichen, unterstreicht die hohe Priorität von Startups in der Ampel-Koalition und ist unter dem Strich eine gute Arbeitsgrundlage für die kommenden Jahre.
Aber klar ist auch: eine Strategie ist nur so gut wie ihre Umsetzung. Daher wird es jetzt darauf ankommen, die eigenen Vorhaben konsequent in Regierungshandeln umzusetzen. Hier darf sich die Bundesregierung nicht hinter Prüfaufträgen verstecken. Um Deutschland zum Weltmarktführer für Startups zu machen, brauchen wir mehr Mut und Entschlossenheit”.
Die in Teilen erkennbare Diskrepanz zwischen dem vom Bundeswirtschaftsministerium präsentierten Entwurf und der finalen Strategie offenbart Widerstände einzelner Ressorts, wenn es darum geht, eine zukunftsorientierte Politik entschieden voranzutreiben.
Das gilt z.B. für das Thema Mitarbeiterkapitalbeteiligung. Offensichtlich konnten sich die Koalitionäre bei der zentralen Fragestellung der Vermeidung der sog. Dry income-Besteuerung (bezeichnet die Besteuerung ohne vorherigen Liquiditätszufluss) im Falle eines Arbeitgeberwechsel und nach 12 Jahren lediglich auf einen Prüfauftrag einigen. Damit wirft die Startup-Strategie ihre Schatten auf das angekündigte Zukunftsfinanzierungsgesetz. Das Gesetzgebungsverfahren wird zeigen, wie ernst der Bundesfinanzminister Lindner seine eigenen Ankündigungen, die Rahmenbedingungen für Mitarbeiterkapitalbeteiligungen zu verbessern, wirklich meint. Für eine wirksame Verbesserung bedarf es signifikanter Gesetzesänderungen, die weit über die angekündigte Anhebung des Steuerfreibetrags hinausgehen.
Um dem Fachkräftemangel zu begegnen, soll die Fachkräftestrategie weiterentwickelt und im Einwanderungsrecht bestehende Hürden gesenkt werden - “möglicherweise” auch bei dem Erfordernis der Anerkennung ausländischer Bildungs- und Berufsabschlüsse. Zudem soll das Verwaltungsverfahren für die Einwanderung von Fachkräften aus Drittstaaten vereinfacht und beschleunigt werden. Das ist zwar grundsätzlich positiv, allerdings sind die Vorhaben erkennbar vage formuliert. Insofern bleibt die finale Startup-Strategie auch beim Thema der Fachkräfteeinwanderung hinter dem Entwurf des Bundeswirtschaftsministeriums zurück. Angesichts der gravierenden Folgen eines Fachkräftemangels wären hier mehr Klarheit und Ambition erforderlich gewesen.
Im Hinblick auf Ausgründungen aus der Wissenschaft sieht die Strategie vielversprechende Maßnahmen, wie die Ergänzung des Förderprogramms “EXIST-Potentiale” um einen „Leuchtturmwettbewerb Entrepreneurship-Zentren“ vor. In dessen Rahmen sollen fünf bis zehn exzellenzorientierte Projekte mit langer Laufzeit gefördert werden. Von der Initiative können wichtige Impulse für mehr (wissensbasierte) Ausgründungen ausgehen. Positiv zu bewerten sind auch die vorgesehenen Maßnahmen, um den IP (Intellectual Property)-Transfer zu erleichtern (Förderung der Umsetzung von Standardlösungen, Modellversuch einer Schlichtungsstelle usw.). Ein im Entwurf vorgesehenes Entrepreneurship-Programm für Professor*innen hat bedauerlicherweise nicht Eingang in die finale Strategie gefunden.
Über den Startup-Verband
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