Digitalisierung ins Grundgesetz: Wir brauchen Digitalisierung als Staatsziel

Berlin, 06.01.2025

Deutschland läuft der digitalen Transformation hinterher – und das hat weitreichende Folgen für die gesamte Gesellschaft und Wirtschaft. Auf Grundlage eines heute veröffentlichten White Papers von Professor Dr. Dr. Martin Will, Lehrstuhlinhaber für Staatsrecht, Verwaltungsrecht, Europarecht, Recht der neuen Technologien sowie Rechtsgeschichte (EBS Universität für Wirtschaft und Recht), und des LegalTech-Gründers Dr. Benedikt Quarch (RightNow), fordert der Startup-Verband daher gemeinsam mit den Autoren des White Papers, Digitalisierung als Staatszielbestimmung in das Grundgesetz aufzunehmen. Die Verankerung im Grundgesetz kann ein weiterer wichtiger Treiber sein, „um die Verwaltung bei uns endlich schneller und den öffentlichen Sektor zukunftsfähig zu machen”, sagt die stellvertretende Vorstandsvorsitzende des Startup-Verbandes, Magdalena Oehl. 

Die konsequente digitale Transformation des öffentlichen Sektors samt seiner administrativen Verfahren ist entscheidend für die Wettbewerbsfähigkeit und Produktivität eines Landes. Wenn staatliche Dienstleistungen von den Kommunen bis zum Bund nicht effizient und digital gestaltet sind, verliert nicht nur die Verwaltung an Schlagkraft, sondern letztlich der Staat auch an Glaubwürdigkeit und Vertrauen. Startups, Scaleups, Mittelstand und Großunternehmen brauchen endlich eine digitale Infrastruktur, die mit den internationalen Standards mithalten kann. Den dringenden Handlungsbedarf belegt der „Digital Decade“ Bericht der EU-Kommission: Deutschland liegt hier deutlich unter dem EU-Durchschnitt und hat sogar einen leichten Rückgang der entsprechenden Indikatoren zu verzeichnen. 

„Eine moderne, digitale und effiziente Verwaltung ist der Motor für Fortschritt und Innovation. Deutschland darf nicht länger digitale Bremse sein – weder für seine Bürgerinnen und Bürger noch für die Wirtschaft. Eine Staatszielbestimmung Digitalisierung im Grundgesetz setzt den klaren Auftrag, überfällige Schritte endlich zu gehen“, sagt Magdalena Oehl weiter. 

Warum Digitalisierung ins Grundgesetz muss 

Eine Staatszielbestimmung Digitalisierung würde die digitale Transformation Deutschlands auf allen staatlichen Ebenen priorisieren und die Modernisierung der Verwaltung beschleunigen. Dies wäre nicht nur verfassungsrechtliche Symbolik, sondern schüfe eine Verpflichtung, die digitale Infrastruktur, Bildung und Verwaltungsdienstleistungen nachhaltig voranzutreiben. 

„Eine Staatszielbestimmung in einem neuen Art. 20b GG würde den Staat – unabhängig von politischen Trends – verpflichten, das Zukunftsthema verantwortungsbewusste Digitalisierung nachhaltig zur Chefsache zu machen. Dies verspricht nicht nur Produktivitätssteigerung beispielsweise durch effiziente Verwaltungsabläufe. Auch die Wahrnehmung zentraler Grundrechte wie etwa der Meinungs- und Informationsfreiheit und die demokratische Partizipation setzen bereits jetzt einen umfassenden Zugang zu schnellen und sicheren digitalen Netzen sowie die Kompetenz zur verantwortungsvollen Nutzung der digitalen Potentiale voraus.“, erläutert Professor Dr. Dr. Will, der 2018 an der Einfügung eines neuen Art. 26d mit dem Staatsziel der Förderung der Errichtung sowie des Erhalts der technischen, digitalen und sozialen Infrastruktur in die Hessische Verfassung beteiligt war.   

„Die anstehenden Wahlen bieten die Gelegenheit, jetzt endlich den Schalter umzulegen: Digitalisierung gehört ins Grungesetz!”, fordert auch Dr. Benedikt Quarch, Gründer des LegalTech-Unternehmens RightNow und promovierter Jurist: „Gründerinnen und Gründer haben dadurch mehr Zeit, sich auf die Entwicklung ihres Produkts oder Dienstleistung zu konzentrieren, statt ihre Zeit mit vermeidbaren Behördengängen zu verbringen. Es wird endlich Zeit, dass wir hier vorankommen.“  

Das Whitepaper von Prof. Dr. Dr. Martin Will,  M.A., LL.M. (Cambridge) und Dr. Benedikt Quarch finden Sie hier

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