Bundeswirtschaftsministerium legt Studie zu Mitarbeiterbeteiligungen vor
Berlin, 17.04.2020
Das Bundeswirtschaftsministerium hat eine Studie mit dem Titel „Verbreitung der Mitarbeiterkapitalbeteiligung in Deutschland / Europa und Entwicklungsperspektiven“ vorgelegt. Damit setzt das Bundeswirtschaftsministerium einen Auftrag des Koalitionsvertrages um, der festhielt, sich mit diesem Thema intensiv auseinanderzusetzen. Der Bundeswirtschaftsminister Altmaier zur Veröffentlichung der Studie: „Die Mitarbeiterkapitalbeteiligung ist ein wichtiges Instrument zur Gewinnung und Bindung von Fachkräften für Unternehmen. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer werden zu Teilhabern und partizipieren von der wirtschaftlichen Entwicklung ihres Unternehmens. Unser Ziel ist es, Mitarbeiterkapitalbeteiligungen gerade bei kleinen und mittleren Unternehmen und auch Start-ups zu erhöhen. Gute Rahmenbedingungen hierfür sind für die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und Start-ups von großer Bedeutung.“
Der Bundesverband Deutsche Startups begrüßt, dass sich die Bundesregierung mit der Weiterentwicklung der Rahmenbedingungen für Mitarbeiterbeteiligungen beschäftigt. Wichtig ist jetzt, dass über die Veröffentlichung der Studie hinaus konkrete Reformpotenziale identifiziert und im Ergebnis auch umgesetzt werden. Die veröffentlichte Studie kann nur als ein erster Schritt in die richtige Richtung gesehen werden.
Für den Bundesverband Deutsche Startups hat das Thema Mitarbeiterbeteiligungen Priorität um das deutsche Startup-Ökosystem international wettbewerbsfähig. Denn die wichtigste Ressource dieses Ökosystems ist Talent. Hier setzen wir unsere Startups unnötig einem krassen Wettbewerbsnachteil im “war for talents” aus. Es ist internationaler Standard, dass Mitarbeiter über Mitarbeiterbeteiligungen und Aktienoptionsprogramme, und nicht über das Fixgehalt, gewonnen werden. Sie wollen am potentiellen Erfolg des Startups teilhaben. Die Rahmenbedingungen für Mitarbeiterbeteiligungen sind in hierzulande jedoch nicht wettbewerbsfähig. Erstens sind wir das einzige Land, indem diese Anteile bereits versteuert werden müssen, wenn sie einem Mitarbeiter gewährt werden. In fast allen anderen Industirenationen ist dies sinnvollerweise erst dann der Fall, wenn Veräußerungserlöse und somit ein realer Geldfluss realisiert wird. Zweitens geht es aus Sicht der Mitarbeiter hier zudem um Gleichbehandlung gegenüber Gründern und Investoren. Mitarbeiter haben, genauso wie die Gründer, das Unternehmen mit ihren eigenen Händen und ihrem eigenen Kopf zum Erfolg geführt. Aus Mitarbeiterperspektive ist es also eine Gerechtigkeitsfrage, ob wir unsere Rahmenbedingungen für Mitarbeiterkapitalbeteiligung verbessern oder nicht. Solange wir hier nicht handeln, solange müssen wir dabei zuschauen, wie unsere Startups im Kampf um die besten Talente den kürzeren ziehen.
Hier kann die komplette Studie heruntergeladen werden und hier eine Executive Summary.
Über den Startup-Verband
Der Bundesverband Deutsche Startups e.V. wurde im September 2012 in Berlin gegründet. Der Verein ist der Repräsentant und die Stimme der Startups in Deutschland. Er erläutert und vertritt die Interessen, Standpunkte und Belange von Startup-Unternehmen gegenüber Gesetzgebung, Verwaltung und Öffentlichkeit. Er wirbt für innovatives Unternehmertum und trägt die Startup-Mentalität in die Gesellschaft. Der Verein versteht sich als Netzwerk der Startups in Deutschland.