Automatisierte Entschädigungen helfen Verbrauchern nicht
Berlin, 18.02.2019
Stellungnahme des Startup-Verbandes zur kleinen Anfrage der FDP-Fraktion vom 14. Januar 2019
Der Bundesverband Deutsche Startups (Startup-Verband) begrüßt die Initiative zur Verbesserung der Durchsetzung der Fahrgastrechte. Die staatlich verordnete Automatisierung von Verbraucherrechten ist jedoch keine adäquate Lösung.
Die derzeitige Initiative zur Verbesserung von Fahrgastrechten ist ein begrüßenswertes Vorhaben im Zusammenhang mit der Verbesserung des Zugangs zum Recht. Die Durchsetzung von Verbraucherrechten sollte schneller und unkomplizierter erfolgen, als dies bislang der Fall ist.
Aus Sicht des Startup-Verbands gibt es jedoch erhebliche Zweifel daran, dass antragslose automatisierte Entschädigungen einen tatsächlichen Beitrag zur Verbesserung des Schutzniveaus der Fluggäste leisten können. Legal Tech Unternehmen werden heute schon in vielen Bereichen des Verbraucherschutzes tätig. Das Angebot konkurrierender Instrumentarien des privaten und kollektiven Rechtsschutzes hat schon heute zu einer deutlichen Verbesserung des Zugangs zum Recht geführt. Legal Tech Unternehmen als parteigebundene Vertreter von Verbraucherinteressen sind in vielen Fällen besser geeignet als automatisierte Durchsetzungssysteme. Mit einer staatlich verordneten Automatisierung besteht die Gefahr, dass diese entgegen eines gut gemeinten Willens zum Nachteil des Verbrauchers wirkt. Um zu einer richtigen Entscheidung zu gelangen, ist auch bei einem automatisierten Entschädigungssystem eine korrekte Aufarbeitung der Tatsachengrundlage des Einzelfalls nötig. Die Erfahrung vieler Legal Tech-Unternehmen zeigt, dass selbst in scheinbar einfach gelagerten Fällen zur Erfassung und Beurteilung des Sachverhalts viel Engagement und Sachverstand nötig ist, was durch rein automatisierte Verfahren nicht geleistet werden kann. Dies trifft insbesondere bei der Durchsetzung von Fluggastrechten zu, da dort neben „harten“ Tatbestandsvoraussetzungen wie dem Vorliegen einer Verspätung häufig zahlreiche „weiche“ Faktoren, wie das Vorliegen „außergewöhnlicher Umstände“ fallentscheidend sind. Gerade über das Vorliegen dieser „weichen“ Tatbestandsvoraussetzungen wird durch die Parteien gestritten. Hier braucht es eine unabhängige Stelle, die den entsprechenden Vortrag bewertet und eine Entscheidung trifft. Dies zu automatisieren ist beim gegenwärtigen Stand der Technologie selbst unter Ausnutzung der viel beschworenen „künstlichen Intelligenz“ wegen der Vielgestaltigkeit und Komplexität der relevanten Sachverhaltskonstellationen nicht realisierbar. Bei einer angestrebten vollen Automatisierung ohne die Einbindung einer „menschlichen Intelligenz“ würde daher ein entscheidender Baustein im System der Durchsetzung fehlen.
Um Verbrauchern einen zuverlässigen und effizienten Zugang zum Recht zu ermöglichen, gibt es bessere Möglichkeiten als die Automatisierung von Entschädigungen. Dr. Gernot Halbleib, Sprecher der Plattform Legal Tech des Bundesverband Deutsche Startups e.V.: “Die Durchsetzung von Verbraucherrechten wird unter anderem durch langwierige Gerichtsverfahren gehemmt. Eine Einführung elektronischer bzw. beschleunigter Gerichtsverfahren, um Gerichtsprozesse einfacher, schneller und transparenter zu gestalten, wäre ein erster Schritt in die richtige Richtung, um eine Problemlösung im Sinne der Verbraucher zu erreichen.”
Hier finden Sie einen Artikel des Handelsblatts zum Thema.
Über den Startup-Verband
Der Bundesverband Deutsche Startups e.V. wurde im September 2012 in Berlin gegründet. Der Verein ist der Repräsentant und die Stimme der Startups in Deutschland. Er erläutert und vertritt die Interessen, Standpunkte und Belange von Startup-Unternehmen gegenüber Gesetzgebung, Verwaltung und Öffentlichkeit. Er wirbt für innovatives Unternehmertum und trägt die Startup-Mentalität in die Gesellschaft. Der Verein versteht sich als Netzwerk der Startups in Deutschland.