Aktueller CDU-Vorschlag zur Verhinderung von Uploadfiltern überzeugt nicht

Berlin, 19.03.2019

Am vergangenen Freitag veröffentlichte die CDU die Eckpunkte eines Vorschlages zur Umsetzung der momentan in der Diskussion stehenden Richtlinie zur Reform des Urheberrechtes in Europa. Ziel dieses Vorschlages ist es Uploadfilter in Deutschland zu verhindern. Es sollen laut dem Vorschlag keine Uploadfilter benötigt werden, dafür aber Plattformbetreiber pauschale Lizenzzahlungen an die Rechteinhaber und -verwerter zahlen. Der Bundesverband Deutsche Startups e.V. (Startup-Verband) ist von diesem Vorschlag nicht überzeugt und fordert weiterhin, die in der Kritik stehenden Artikel 13 und 11 im Ursprungstext der Richtlinie zu streichen. Nur so kann Rechtssicherheit für die europäische Digitalwirtschaft erreicht werden.

Florian Nöll, Vorsitzender des Startup-Verbandes: „Die Union erkennt mit dem Vorschlag vom Freitagabend an, dass Artikel 13 ein schädliches und schlecht ausgearbeitetes Stück Gesetzgebung ist. Anders ist der Vorschlag der CDU in dieser Hinsicht nicht zu verstehen. Wenn dies der Konsens ist, der sich anscheinend quer über alle partei- und fachpolitischen Grenzen hinweg durzusetzen scheint, dann macht es allerdings wenig Sinn diesen Text erst Gesetz werden zu lassen um ihn später in der nationalen Umsetzung zu umgehen.

Ich rufe daher alle Beteiligten dazu auf sich mit dem Ursprungstext der EU-Urheberrechtsreform auseinanderzusetzen. Es ist besser schlechte Gesetze im Ursprung zu verhindern, anstatt unverbindlich an etwaigen Konsequenzen herumdoktern zu wollen.“

Der Startup-Verband weist zudem darauf hin, dass es juristisch keinesfalls geklärt ist, ob der Vorschlag mit den Vorgaben und der Umsetzungspflicht der Richtlinie vereinbar ist. Zudem wird durch diesen nationalen Vorstoß außer Acht gelassen, dass das Ziel europäischer Gesetzgebung im Allgemeinen und der Urheberrechtsreform im Speziellen die Harmonisierung europäischer Normen bzw. die Errichtung des Digital Single Markets ist. Nationale Sonder-Interpretationen europäischer Richtlinien konterkarieren diese Zielstellung.

Der Startup-Verband hält aus diesen Gründen auch nach dem Vorschlag der CDU zur Verhinderung von Uploadfiltern an der ersatzlosen Streichung von Artikel 13 und 11 und einer deutlichen Vereinfachung des in Artikel 3 geregelten Text- und Dataminings im Vergleich zum aktuellen Vorschlag fest.

Über den Startup-Verband
Der Bundesverband Deutsche Startups e.V. wurde im September 2012 in Berlin gegründet. Der Verein ist der Repräsentant und die Stimme der Startups in Deutschland. Er erläutert und vertritt die Interessen, Standpunkte und Belange von Startup-Unternehmen gegenüber Gesetzgebung, Verwaltung und Öffentlichkeit. Er wirbt für innovatives Unternehmertum und trägt die Startup-Mentalität in die Gesellschaft. Der Verein versteht sich als Netzwerk der Startups in Deutschland.

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