22 Wirtschaftsverbände fordern neue Rechtsform für gebundenes Vermögen – Mittelstand braucht Nachfolge-Option

Berlin, 19.06.2023

Die Initiative für eine neue Rechtsform für Unternehmen mit gebundenem Vermögen bekommt kräftigen Rückenwind: 22 Wirtschaftsverbände des Landes haben sich zusammengeschlossen, um von der Bundesregierung die baldige Einführung der Rechtsform zu fordern. Das Vorhaben steht im Koalitionsvertrag der Ampel-Parteien. Vor allem dem Mittelstand würde eine eigenständige neue Rechtsform helfen. Nun bestätigt ein gemeinsames Verbändepapier den dringenden Bedarf und umreißt klare Eckpunkte.

Die Verbände, die insgesamt für mindestens 100.000 Mitglieder sprechen, begrüßen, dass die Bundesregierung das Thema angehen will. Im Koalitionsvertrag der Ampel-Parteien heißt es: „Für Unternehmen mit gebundenem Vermögen wollen wir eine neue geeignete Rechtsgrundlage schaffen, die Steuersparkonstruktionen ausschließt.“ Das könne nur die Einführung einer Gesellschaft mit gebundenem Vermögen leisten, eine GmgV, so die Verbände. Die Herausforderung sei nur dann geschafft, „wenn eine unbürokratische, einfache Lösung, eine eigenständige Rechtsform etabliert wird, die von Unternehmern ohne große Beratung umgesetzt werden kann“, heißt es in dem heute veröffentlichten Papier.

Neue Lösungsoption für das drängende Nachfolge-Problem

Insbesondere für das drängende Nachfolge-Problem im deutschen Mittelstand verspricht eine eigenständige neue Rechtsform Abhilfe. Wie kürzlich u.a. die Tagesschau berichtete, stehen laut KfW aktuell 560.000 Nachfolgen an. Nur noch weniger als die Hälfte davon gelingt in der Familie, 190.000 droht laut KfW die Auflösung. Oftmals auch deshalb, weil ein Verkauf an den privaten Vermögensverhältnissen fähiger Nachfolger scheitert. Die GmgV böte Unternehmen die Möglichkeit, den Pool potenzieller Nachfolger erheblich zu erweitern und die Unternehmensnachfolge unabhängig von der genetischen Familie oder der individuellen Vermögenslage zu gestalten, indem Anteile zum Nennwert weitergegeben würden und nicht vererbbar wären. Schon vor zwei Jahren hatte eine repräsentative Allensbach-Umfrage ergeben, dass fast drei Viertel (72 %) der Familienunternehmen in Deutschland eine solche Rechtsform begrüßen würden.

Auch für nicht-Exit-orientierte Start-ups sowie Sozialunternehmen böte die GmgV mehr Gestaltungsfreiheit, Unternehmen unabhängig und wirtschaftlich nachhaltig aufzubauen, indem Gewinne rechtsverbindlich im Unternehmen verbleiben und seiner Entwicklung dienen.

Startups, Digitalwirtschaft, Mittelständler ziehen an einem Strang

Dass eine solche Rechtsform für Unternehmen unterschiedlichster Branchen und Größen relevant ist, zeigt die Diversität der Unterzeichnenden: vom Bundesverband für mittelständische Wirtschaft BVMW und den Verband deutscher Unternehmerinnen über deutschen Start-up-Verband, den Digitalverband BVDW und das Social Entrepreneurship Netzwerk Deutschland SEND bis hin zum Blockchain-Verband oder auch Landwirtschafts- und ersten IHK-Verbänden. Es wird erwartet, dass weitere Verbände sich anschließen.

Aus Sicht der Verbände ist der Bedarf an einer neuen Rechtsform vor allem in drei Unternehmensgruppen besonders hoch: im Mittelstand, bei nicht-Exit-orientierten Startups sowie in Sozialunternehmen.

Kernelemente einer „Gesellschaft mit gebundenem Vermögen“

Die Verbände umreißen vier Eckpunkte, die ihrer Meinung nach für eine neue Rechtsform unabdinglich sind: 1) eine „unabänderliche Vermögensbindung“, 2) ein „aktives Gesellschafterverständnis“ und die Weitergabe der Anteile zum Nennwert, 3) eine Offenheit für jedwede unternehmerischen Zielsetzungen und Zwecke sowie 4) die „bestmögliche Absicherung“ der Vermögensbindung mithilfe eines Aufsichtsverbands.

Vor allem Vermögensbindung, Aufsichtsverband und die Weitergabe zum Nennwert machen die Einführung einer eigenständigen neuen Rechtsform erforderlich. Eine Eingliederung in bestehende Rechtsformen, beispielsweise im GmbH-Recht, würde eine rechtssichere Vermögensbindung nicht erlauben und dem Bedarf nicht ausreichend Rechnung tragen.

Kein Steuersparmodell

Zudem sei die Rechtsform steuerrechtlich genauso zu behandeln wie alle anderen Rechtsformen und dürfe keinesfalls als Steuersparmodell missbraucht werden können. „Die GmgV würde den Kanon der Rechtsformen ergänzen, keine andere Rechtsform ersetzen oder schlechter stellen.“ Sie fungiere dann als eine wichtige Option zur Stärkung der Vielfalt, des Wettbewerbs und der Innovationskraft.

„Wir sehen in der im Koalitionsvertrag der Bundesregierung geplanten neuen Rechtsform, der Gesellschaft mit gebundenem Vermögen (GmgV), eine große Chance für die Soziale Marktwirtschaft, für die Stärkung unabhängiger Unternehmen und damit für den Wirtschaftsstandort Deutschland“, heißt es in dem Papier.

Statements der Verbände: Wir brauchen die Rechtsform!

Die Verbände betonen aus ihren jeweiligen Perspektiven, warum die neue Rechtsform wichtig für sie ist.

Markus Jerger, Vorsitzender der Geschäftsführung des Bundesverbands mittelständische Wirtschaft (BVMW):
„Der Wirtschaftsstandort Deutschland muss für den Mittelstand attraktiv bleiben, denn dieser ist das Rückgrat und der Ausbildungsgarant der Wirtschaft. Dafür müssen wir das drängende Nachfolgeproblem angehen. Eine neue Rechtsform, die Anteile zum Nennbetrag festsetzt und Betrieben erlaubt, die Nachfolgefrage auch außerhalb der Familie einfacher zu regeln, ohne dass geeignete Kandidaten und Betriebe sich tief verschulden müssen, ist da eine sehr gute Option. Der Mittelstand braucht diese Rechtsform dringend, denn gerade der Mittelstand braucht eine tragfähige Zukunft auch für die Nachfolger von Unternehmen.“

Jasmin Arbabian-Vogel, Präsidentin des Verband deutscher Unternehmerinnen (VdU):
„Die Nachfolgefrage drängt! Da ist es die oberste Pflicht der deutschen Wirtschaftspolitik, weitere Optionen für den Erhalt von selbstständigen Unternehmen im Mittelstand zu schaffen. Zudem böte die neue Rechtsform eine Riesenchance für unternehmerische tätige Frauen, die heute noch immer schwerer an Finanzierungskapital kommen. Sie könnten unabhängig von ihrer Finanzkraft Nachfolgerinnen werden. Das wäre ein großer Gewinn für den Mittelstand.“

Marlene Marz, Vorständin des Blockchain Bundesverband:
„Die Gesellschaft mit gebundenem Vermögen würde den Krypto-Standort Deutschland stärken! Denn gerade in dieser Zukunftsbranche der digitalen Infrastruktur braucht es Organisationsformen, die erlauben, dass das Vermögen gebunden ist und Protokolle oder Daten gemeinschaftlich verwaltet werden.“

Armin Steuernagel, geschäftsführender Vorstand der Stiftung Verantwortungseigentum:
„Die breite Allianz von Verbänden zeigt, die geforderte neue Rechtsform trifft auf einen großen Bedarf – vom Mittelstand, über die Start-up-Branche und digitale Wirtschaft bis hin zur Landwirtschaft. Wir freuen uns, aus dem Justizministerium zu vernehmen, dass es mit der Rechtsform vorangeht. Das Positionspapier gibt dem Gesetzgeber wichtige Eckpunkte mit auf den Weg, die das Ergebnis der intensiven öffentlichen Expertendiskussion während der letzten drei Jahre sind. Ganz zentral: Es braucht eine eigenständige neue Rechtsform und eine Vermögensbindung, die rückwirkend nicht änderbar ist.“

Dr. Till Wagner, geschäftsführender Vorstand der Stiftung Verantwortungseigentum ergänzt:
„Großbritannien, Dänemark und Schweden zeigen, dass einfach zugängliche Rechtsformen mit einer unabänderlichen Vermögensbindung tausendfach genutzt werden. Es zeigt sich auch, dass einer europarechtskonformen Ausgestaltung nichts im Wege steht. Die Gesellschaft mit gebundenem Vermögen erweitert die Optionen im Kanon der Rechtsformen und damit die unternehmerische Freiheit. Sie trägt dazu bei, unsere Soziale Marktwirtschaft mit einem breiten und vielfältigen Mittelstand langfristig zu stärken.“

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