Newsletter des Startup-Verbands am Donnerstag, den 23.10.2025

Politisches Update zum 28th Regime

Kurz zur Einordnung

Wer uns kennt, weiß: Wir setzen uns seit Langem für ein echtes europäisches Unternehmensregime ein – grenzüberschreitend, digital, einheitlich. Genau deshalb unterstützen wir die Einführung eines 28th Regimes auf EU-Ebene: Eine neue, optionale europäische Unternehmensform, die Startups vom ersten Tag an ermöglicht, europaweit zu skalieren – mit klaren, einheitlichen Regeln für Gründung, Verwaltung, Finanzierung und Beteiligung. 

Aktueller Stand

Die Europäische Kommission hat ihr 2026 Work Programme bestätigt. Der Vorschlag sieht EU Inc weiterhin als Richtlinie (Directive) vor – und nicht als Verordnung (Regulation). Genau diese Entscheidung ist der zentrale Knackpunkt, denn das Rechtsinstrument bestimmt, wie einheitlich die neue Rechtsform am Ende wirklich sein wird.

Warum wir eine Verordnung (Regulation) brauchen

Eine Regulation gilt unmittelbar und in identischer Weise in allen EU-Mitgliedstaaten – ohne nationale Umsetzungsgesetze. Sie schafft damit ein echtes europäisches Unternehmensrecht.

Das ist entscheidend, weil das 28th Regime nur dann wirken kann, wenn Startups:

▶️ in allen 27 Mitgliedstaaten auf dieselben Regeln treffen,

▶️ ohne zusätzliche nationale Hürden oder Sonderwege,

▶️ und dadurch reibungslos und skalierbar agieren können.

Nur so lassen sich Fragmentierung, Rechtsunsicherheit und Wettbewerbsnachteile abbauen. Eine paneuropäische Unternehmensform braucht deshalb ein paneuropäisches Rechtsinstrument.

Warum eine Richtlinie (Directive) dieses Ziel nicht erfüllt

Eine Richtlinie sorgt nicht für direkte Einheitlichkeit. Sie legt nur Ziele fest und die Mitgliedstaaten setzen diese Ziele anschließend in nationale Gesetze um. Genau dabei entstehen die Probleme:

🔹 unterschiedliche Detailregelungen
🔹 Verzögerungen bei der Umsetzung
🔹 Interpretationsspielräume
🔹 „Gold Plating“ (Übererfüllung einzelner Staaten)

Das Ergebnis wäre kein „EU Inc“, sondern 27 leicht unterschiedliche nationale Varianten mit EU-Etikett – also weiterhin Fragmentierung.

Warum selbst eine vollharmonisierte Richtlinie nicht genügt

Auch wenn eine Richtlinie theoretisch sehr eng harmonisieren könnte, würde sie immer eine nationale Umsetzung erfordern. Das bedeutet:

❌ Umsetzungsrisiko

❌ Zeitverzug

❌ Auslegungsunterschiede

❌ weniger europäische Identität der Rechtsform

Eine Verordnung umgeht all das: ein Rechtstext, unmittelbare Geltung, keine Zwischenschritte.
Nur so entsteht eine wirklich originär europäische Gesellschaftsform – ohne Rückgriff auf 27 nationale Rechtsordnungen.

Wie es politisch weitergeht

Zwar hält die Kommission aktuell an der Richtlinie fest, aber unsere Gespräche haben Wirkung gezeigt: Innerhalb der Kabinette sowie von Commissioner Zaharieva gibt es weiterhin klare Unterstützung für eine Verordnung. Die Advocacy-Arbeit hat breite Rückendeckung erzeugt und darauf bauen wir weiter auf.

Wir setzen uns weiterhin dafür ein, dass EU Inc in der ambitionierten Form kommt, die Startups wirklich hilft: als einheitliche, skalierbare europäische Rechtsform.

Für alle, die tiefer einsteigen möchten

Wir hatten das Thema im Sommer im Newsletter und auf unserem Blog dank unserer Expert*innen von Osborne Clarke. Hier findet ihr die Pressemitteilung der Europäischen Kommission. Wir werden dich weiter auf dem Laufenden halten! 

Wir schätzen Ihre Privatsphäre
Wir verwenden Cookies, um Ihnen unseren Service zur Verfügung zu stellen, sowie das Nutzungserlebnis zu optimieren. Sie können mit dem Button („Alles akzeptieren“) alle Cookies akzeptieren oder über („Einstellungen“) individuelle Einstellungen vornehmen. Wenn Sie die Nutzung der Cookies ablehnen („Ablehnen“), dann werden außer den notwendigen Cookies keine weiteren Cookies gesetzt.

AblehnenAlles AkzeptierenEinstellungen

Du möchtest mehr News und Startup-Updates? Melde dich hier für unseren Newsletter an.

Jetzt anmelden