Newsletter des Startup-Verbands am Donnerstag, den 03.07.2025
Darf der Digital Markets Act zur Verhandlungsmasse im USA-EU-Zollstreit werden? Wir sagen: NEIN!
Vergangene Woche wurde bekannt, dass die USA im Zuge der laufenden Zollverhandlungen mit der EU offenbar versucht haben, Einfluss auf die Anwendung des Digital Markets Act (DMA) zu nehmen. Medienberichten zufolge brachte die US-Regierung Vorschläge ein, nach denen die Durchsetzung des DMA gegenüber amerikanischen Digitalkonzernen – zumindest vorübergehend – ausgesetzt werden könnte.
Für uns ist klar: Das ist ein No-Go. Der DMA ist kein geopolitisches Manöver und darf auch nicht zu einem solchen werden. Aus diesem Grund haben wir uns gemeinsam mit anderen europäischen Verbänden in einem offenen Brief an die EU-Kommission gewandt. Wir fordern eine konsequente Anwendung des DMA.
Was ist der Digital Markets Act?
Das DMA ist seit März 2024 in Kraft und stärkt die Rechte von Verbraucher*innen sowie kleineren Unternehmen gegenüber Tech-Konzernen wie Apple, Amazon, Microsoft, Alphabet (Google) und Meta.
Der DMA soll die Marktmacht großer Plattformen begrenzen und somit für Fairness und Wettbewerb im europäischen digitalen Binnenmarkt sorgen. Hinter dieser Maßnahme steht die Annahme, dass große Plattformbetreiber so mächtig sind, dass sie ihre Marktposition zementieren könnten.
Den als Gatekeepern eingestuften BigTech-Unternehmen, also den großen, systemrelevanten Plattformen, werden besondere Verbote oder Verhaltenspflichten auferlegt. Diese umfassen Selbstbegünstigungsverbote, Regelungen zur Datennutzung und zur Dateninteroperabilität sowie Diskriminierungsverbote und faire Bedingungen.
Erst im April hatte die EU-Kommission das Digitalgesetz eingesetzt.
Aufweichung der Durchsetzung des Digital Markets Acts?
Mit dem offenen Brief setzen wir uns dafür ein, dass die Einhaltung europäischer Regeln und Gesetze – und somit die Rechtsstaatlichkeit in der Europäischen Union – nicht zur Verhandlungsmasse verkommen darf.
Schon jetzt haben zahlreiche Medien den Brief aufgenommen und dazu berichtet, u. a. mindestens 20 Print- und Onlinemedien, einschließlich Stern, FAZ und Business Insider sowie Fernsehinterviews mit unserer Geschäftsführerin Franziska Teubert am 26. Juni, u.a. auf ntv.
Zudem hatten wir die Möglichkeit, in einem Gastartikel im Handelsblatt, der gemeinsam von unserer Vorstandsvorsitzenden Verena mit prominenten Vertretern der deutschen Tech-Szene verfasst wurde, unsere Ansichten noch einmal deutlich zu machen.
Aber nicht nur wir sind der festen Überzeugung, dass die Interessen der europäischen Digital-Wirtschaft nicht geopfert werden dürfen. Mittlerweile gab es schon mehrere Reaktionen von politischer Seite, die Hoffnung machen:
Henna Virkkunen, Vizepräsidentin der EU für Technische Souveränität, Sicherheit und Demokratie, erklärte mit sehr klaren Worten, dass die EU-Digitalgesetzgebung, einschließlich des DMA, nicht Teil der Handelsverhandlungen mit den USA sei, da sie „aus unseren europäischen Werten“ basiere.
Eine Gruppe von Europaabgeordnete hat sich mit einer Anfrage an die EU-Kommission gewandt und diese dazu aufgefordert zu bestätigten, dass die Rechtsdurchsetzung des DMA nicht ausgesetzt wird.
Dr. Franziska Brantner, Bundesvorsitzende der Grünen, wandte sich in einem Appell an die Bundesregierung und plädierte dafür, den DMA nicht zur Verhandlungsmasse zu machen.
Bisher hat die EU die Verhandlungen über den DMA noch nicht offiziell bestätigt. Doch allein der Verdacht, dass mit dem DMA ein Kronjuwel der EU-Gesetzgebung zur Verhandlungsmasse im Zollstreit degradiert wird, lässt unsere Alarmglocken schrillen.
Wir setzen uns weiterhin dafür ein, dass es nicht zu einer selektiven Aussetzung europäischer Vorschriften für US-Unternehmen kommt und dass strukturelle Ungleichgewichte auf digitalen Märkten behoben werden.