Digitale Arbeitsverträge – Handlungsempfehlungen aus der Praxis

Termin
06.05.2025

Digitale Arbeitsverträge sind bei Start-Ups die Norm. Mit den Lockerungen im Nachweisgesetz seit Anfang 2025 und sich stets ändernden Prozessen im HR-Bereich, zeigen sich neue Möglichkeiten der Vertragsgestaltung auf. Wir zeigen Start-Ups die best-practices aus Sicht von Arbeitgebern, auch zum Halten von Key-Employees und C-Level.

Während dieser Session erhältst du:

  • Ein grundlegendes Verständnis über die aktuellen digitalen Formen, von der Slack-Nachricht bis hin zu einer echten qualifizierten elektronischen Signatur
  • Einblicke darüber, welche Form für welchen Prozess genutzt werden sollte und sich in der Praxis bewahrheitet hat
  • Einen Überblick über einzelne wichtige Klauseln und use-cases in der Praxis, auch zum Halten von Key-Employees und C-Level
  • Eine Handlungsempfehlung bei Verstößen von Mitarbeitern gegen den Arbeitsvertrag

​Osborne Clarke ist eine internationale Wirtschaftskanzlei mit über 1.600 Anwälten an 26 Standorten weltweit, darunter Büros in Berlin, Köln, Hamburg und München. Die Kanzlei bietet umfassende Rechts- und Steuerberatung in Bereichen wie Bank- und Finanzrecht, Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht, geistiges Eigentum und Steuerrecht.

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Termin
06.05.2025
11:00 - 12:00 Uhr

Ort:
Online

Ansprechpartner(in):
Mariya Filipenko
Junior Member Relations Managerin
mariya.filipenko@startupverband.de

Speaker

Alexander Schlicht

Counsel

Osbourne Clarke

Kamissa Kruse

Senior Associate

Osborne Clarke

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