10.02.2025

Wie Fundraising ohne Investitionsrunden und ohne Notar-Termine gelingt

von Lukas Fiedler (Tokenize.it)

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„Wie viel deiner Arbeitszeit investierst du ins Fundraising?“ Diese Frage haben vermutlich alle Gründer*innen schon einmal gehört. Die Antwort liegt häufig bei rund 50 % der Arbeitszeit – hinter vorgehaltener Hand fallen sogar gelegentlich Zahlen von 70 %. Kurz gesagt: Fundraising ist eine aufwändige Angelegenheit.

Die Fundraising-Herausforderung

Stellt euch folgendes Szenario vor: Nach einem erfolgreichen Pitch trifft ein*e  Gründer*in beim Networking auf einen Investor. Dieser ist begeistert und möchte 10.000 Euro investieren. Was auf den ersten Blick positiv klingt, entpuppt sich als Herausforderung:

  1. Zu kleiner Betrag: In der Regel haben Startups Mindest-Investitionsbeträge definiert. Verhandlungen zu Bewertung und Liquidations­präferenzen lohnen sich bei geringen Summen meist nicht, ganz zu schweigen vom teuren Notartermin und der rechtlichen Beratung durch  Anwält*innen.
  2. Kein aktiver Fundraising-Zyklus: Selbst wenn die Summe höher ausfällt, befindet sich das Startup womöglich nicht gerade in einer aktiven Investitionsrunde. Über mehrere Monate Kontakt und Interesse aufrechtzuerhalten, ist oft schwierig.

Doch warum überhaupt in klassischen Runden von Pre-Seed bis Series C denken? Warum nicht flexibel kleinere Beträge annehmen (abgesehen von Crowdinvesting, das häufig über komplizierte Vehikel und nachrangige Darlehen läuft und mit hohen Gebühren verbunden ist)?

Die Lösung: digitale Genussrechte

Die Lösung sind digitale Genussrechte, die Investitionen ermöglichen, bei denen Investor*innen wirtschaftlich mit Gesellschafter*innen gleichgestellt sind, ohne dass:

  • ein Notartermin nötig ist,
  • hohe Mindestinvestments erforderlich sind,
  • die Investor*innen im Handelsregister auftauchen – es geht keine Kontrolle an Investor*innen verloren

Zudem dauert der Investmentprozess nur wenige Minuten. In unserem Beispiel könnte also der potenzielle Investor noch direkt vor Ort investieren.

Was sind Genussrechte?

Genussrechte sind eine bewährte Finanzierungsform, die es bereits seit dem 19. Jahrhundert gibt und die viel rechtliche Flexibilität bietet. Bei Tokenize.it machen wir uns diese Flexibilität zunutze, indem wir (in Zusammenarbeit mit CMS) unsere Genussrechte in Form von Vertragsvorlagen so ausgestaltet haben, dass Investor*innen wirtschaftlich den Gesellschafter*innen gleichgestellt sind. Das bedeutet: Sie partizipieren an Dividendenauszahlungen und Exiterlösen. Vereinfacht gesagt kann man sich ein Genussrecht wie eine Aktie ohne Stimmrecht vorstellen. Da der Erwerb von Genussrechten keine Gesellschafterstellung begründet, entfällt zudem der Notartermin.

Invest-Now-Button: Private Offer vs. Public Offer

Diese digitale Form des Genussrechts bildet das Herzstück der Plattform und ermöglicht kontinuierliches Fundraising mithilfe eines Invest-Now-Buttons. Der Ablauf ähnelt einem Einkauf bei Amazon:

  1. Gründer*innen können potenziellen Investor*innen ein komplettes Investmentangebot digital zusenden.
  2. Investor*innen durchlaufen den Sign-up-Prozess und können innerhalb weniger Minuten investieren und per Überweisung bezahlen.

In Deutschland dürfen Gründer*innen so bis zu 149 sogenannte Private Offer an Investor*innen verschicken, ohne dass ein Prospekt nötig ist – unabhängig von der investierten Summe. Das heißt, Gründer*innen können sogar Besucher*innen der eigenen Webseite in den Fundraising-Prozess einbinden: Einfach den Invest-Now-Button von Tokenize.it einbinden, Interessenbekundungen einsammeln, und ggf. per Mail ein Angebot unterbreiten. Wenn ihnen das Angebot zusagt, kann das Investment innerhalb von Minuten abgeschlossen werden. Ist die Grenze von 149 Private Offer erreicht, geht es trotzdem weiter: Mit einem Public Offer können bis zu 8  Millionen Euro in zwölf Monaten von beliebig vielen Investor*innen eingesammelt werden – inklusive Werbemöglichkeiten, wie etwa Social Media Posts mit allen Details und dem direkten Angebot. Mitarbeiterbeteiligungen lassen sich ebenfalls einfach über die Plattform realisieren.

Das Ergebnis: Fundraising wird so zu einer flexiblen, maßgeschneiderten und kontinuierlichen Lösung für Startups.

Die Blockchain im Hintergrund

Im Kern der Plattform steht die größte Smart-Contract-Blockchain: Ethereum. Jedes Genussrecht ist dort als Token abgebildet – ohne, dass Nutzer*innen Blockchain-Kenntnisse benötigen. Dabei profitieren Gründer*innen und Investor*innen von mehreren Vorteilen:

  • Einfachere Investitionen aus dem Ausland: Token können in Sekundenschnelle weltweit transferiert werden. Kein Notartermin in Deutschland notwendig.
  • Frühe Liquidität und Nachkaufmöglichkeiten: Sofern gewünscht und von  Geschäftsführer*innen freigeschaltet, können Token direkt über Zweitmärkte gehandelt werden.
  • Unabhängigkeit von Tokenize.it: Selbst wenn es die Plattform eines Tages nicht mehr geben sollte, bestehen die Smart Contracts in der Blockchain fort. Alle Funktionen lassen sich direkt über diese Smart Contracts verwalten; Tokenize.it selbst verwahrt keine Assets.

Fazit

Fundraising muss nicht so kompliziert sein, wie es oft den Anschein hat. Es ist zudem sehr wahrscheinlich, dass sich durch KI, Blockchain & Co. der Investmentprozess in den kommenden Jahren noch weit stärker verändern wird, als wir es uns heute vorstellen können. Mit Tokenize.it und den digitalen Genussrechten können Startups bereits jetzt einen großen Schritt in Richtung Zukunft wagen – ganz ohne den üblichen Aufwand und die Risiken traditioneller Fundraising-Runden.

 


Über den Autor

Lukas Fiedler ist Head of Business Development bei Tokenize.it. Zuvor berichtete er als Herausgeber des Blockmagazins über die Blockchain Technologie.

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